In der Psychotherapie werden ganz persönliche Themen zur Sprache kommen. Auf die Einhaltung einer absoluten Schweigepflicht Ihres Therapeuten können Sie sich verlassen. Unter Umständen kann ein Austausch des Therapeuten mit Dritten, wie z.B. mit dem Hausarzt oder dem mitbehandelnden Facharzt, über Ihre Situation hilfreich sein. Dies ist jedoch nur möglich mit Ihrer ausdrücklichen Schweigepflichtsentbindung. In der Gruppentherapie sind alle Teilnehmer ebenfalls an die Schweigepflicht gebunden.
Die Sitzungstermine werden zu festen Zeiten vereinbart, die Ihr Therapeut für Sie frei hält. Dies ist erforderlich, um kontinuierlich miteinander arbeiten zu können, gewissermaßen einen „roten Faden“ zu ermöglichen. Natürlich kann es vorkommen, dass ein Termin aus unvorhersehbaren Gründen nicht eingehalten werden kann. Sie sollten dann sofort Bescheid sagen. In der Regel wird der Therapeut mit Ihnen auch ein Ausfallhonorar vereinbaren, wenn Sitzungen von Ihnen kurzfristig abgesagt werden.